Berechtigungsnachweis durch UnterrichtOnline.org

Warum muss ich meine Berechtigung nachweisen?

Unsere Unterrichtsaufzeichnungen dürfen aus rechtlichen Gründen nur in der Lehramtsaus-, -fort- und -weiterbildung sowie in der pädagogischen und didaktischen Forschung eingesetzt werden. Alle Personen, die darauf zugreifen möchten, müssen zuvor ein berechtigtes Interesse an den Videos nachweisen können.

ACHTUNG: In der Regel wird die Berechtigungsprüfung durch das Portal "UnterrichtsVideos.net" durchgeführt! Bitte verwenden Sie dafür das Formular hinter diesem Link! Das Formular auf der Seite, auf der Sie sich derzeit befinden, darf nur in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden! Die Berechtigungsprüfung erfolgt in diesem Fall manuell durch Mitarbeiter:innen der UnterrichtsMitschau und kann daher einige Tage dauern.

Antrag für Zugriff auf die Unterrichtsvideos

Bitte füllen Sie dieses Formular möglichst nur aus, wenn Sie in UnterrichtOnline eingeloggt sind!

Dadurch wird der Berechtigungsnachweis mit Ihrem Nutzerkonto verbunden, was die Überprüfung Ihres Zugangs erleichtert und beschleunigt. (Anleitung zum Einloggen für Mitglieder der LMU München / für andere Universitäten)

Persönliche Informationen
Nachweis des berechtigten Interesses
Falls Sie Zugriff auf die Unterrichtsaufzeichnungen möchten, muss zuerst überprüft werden, ob Sie eine Tätigkeit in der LehrerInnenaus-, -fort- oder -weiterbildung ausführen und ob Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein Lehramtsstudium reicht hier nicht als Begründung!

Hinweis: Bei allen Feldern mit einem Sternchen* ist eine Angabe notwendig